Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge
(Stand: 24. Mai 2024)

  1. ANWENDUNGSBEREICH

    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Verträge, die von der abo.express GmbH, Dahlener Straße 570, D-41239 Mönchengladbach, (im Folgenden „abo.express“ oder „wir“) mit einem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Kunde“) über den Erwerb von Software-Lizenzen und/oder diesbezüglichen (Annex-)Dienstleistungen bzw. über die Miete von Notebooks, Tablets, Smartphones oder anderen elektronischen Endnutzgeräten abgeschlossen werden, gleich ob dies online über den Onlineshop von abo.express oder offline erfolgt.

    2. Diese AGB werden ggf. durch die einschlägigen Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verträge über Software und Softwarelizenzen („Sonderbedingungen Software“) oder die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Miete von Hardware („Sonderbedingungen Hardware“) ergänzt. In den Sonderbedingungen Software und/oder den Sonderbedingungen Hardware getroffene Regelungen, welche von Regelungen dieser AGB abweichen, gehen innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs den Regelungen dieser AGB vor.

    3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

    4. Abweichende AGB des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn abo.express abweichenden AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht und/oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos Lieferungen oder Leistungen erbringt. An die Stelle der sich widersprechenden AGB oder Einzelregelungen treten die Bestimmungen des dispositiven Rechts.

    5. Diese AGB bilden zusammen mit den einschlägigen Sonderbedingungen Software bzw. den Sonderbedingungen Hardware sowie den jeweils gültigen Preisangaben und der jeweils gültigen Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung - diese sind im Onlineshop von abo.express hinterlegt - die Vertragsgrundlage für den Vertrag mit den Kunden (zusammen auch „Vertragsdokumente“). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Vertragsdokumenten gilt grundsätzlich folgende Vertragsrangfolge, soweit in den genannten Vertragsdokumenten ausdrücklich nicht eine anderweitige Vertragsrangfolge vorgesehen und/oder angegeben ist:

      1. Produkt- oder Leistungsbeschreibung
      2. Sonderbedingungen Software bzw. Sonderbedingungen Hardware
      3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
      4. Preisangaben
    6. Es finden die Vertragsdokumente in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung Anwendung.

  2. NUTZERKONTO

    1. Zum Abschluss von Verträgen mit abo.express muss der Kunde zunächst ein Nutzerkonto über den Onlineshop von abo.express einrichten. Die bei der Eröffnung des Nutzerkontos anzugebenden Daten sind wahrheitsgemäß mitzuteilen, die Nutzung der Daten Dritter (etwa hinsichtlich des Namens oder der Adresse, Bankverbindung etc.) ist nicht gestattet. abo.express behält sich vor, die Einrichtung eines Nutzerkontos im Einzelfall abzulehnen. Die Einrichtung des Nutzerkontos ist beendet mit der Bestätigung durch abo.express über die erfolgreiche Einrichtung.

    2. Natürlichen Personen ist die Eröffnung eines Nutzerkontos nur gestattet, wenn sie volljährig und voll geschäftsfähig sind.

    3. Änderungen der bei der Eröffnung des Nutzerkontos anzugebenden Daten sind unverzüglich über die entsprechenden Funktionen im Nutzerkonto oder dem Kundenservice mitzuteilen.

    4. Der Kunde haftet für die missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto durch Dritte; dies gilt nicht, wenn die missbräuchliche Nutzung durch abo.express zu vertreten ist.

  3. VERTRAGSSCHLUSS, KORREKTUR VON EINGABEFEHLERN, EINGANGSBESTÄTIGUNG

    1. Die auf unseren Webseiten und/oder Online-Plattformen als „online bestellbar“ dargestellten Lieferungen und Leistungen sind kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages durch abo.express, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Information zur Online- Bestellbarkeit im elektronischen Geschäftsverkehr dar, i. S. einer sog. invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines (Online-)Angebots durch den Kunden).

    2. Sämtliche Angaben zu Lieferungen und Leistungen in Prospekten, Anzeigen u. ä. - auch in Bezug auf Preise – sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

    3. Eine Online-Bestellung durch den Kunden wird verbindlich ausgelöst, wenn der Kunde am Ende des Bestellprozesses im Bereich „Warenkorb“ das elektronische Bedienfeld (Sende-Button), welches mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (etwa „kostenpflichtig mieten“) beschriftet ist, anklickt.

      Vor dem Klick auf den Sende-Button „zahlungspflichtig bestellen“ können die zuvor eingegebenen Daten und der Inhalt des Warenkorbs jederzeit geprüft, geändert, Bestellmengen verändert und/oder der Bestellvorgang durch Verlassen des Online-Shops abgebrochen werden; etwaige Eingabefehler sowie die Vollständigkeit der zur Bearbeitung der Bestellung erforderlichen Angaben wird durch sog. Pflichtfelder sichergestellt.

      Mögliche Eingabefehler können zudem durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkannt werden. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Ihre Eingaben können Sie im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis Sie den Bestellvorgang abschließenden Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklicken.

      Mit Absenden der Bestellung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags über die im Warenkorb ausgewählten Lieferungen und/oder Leistungen gegenüber abo.express (§ 145 BGB).

    4. Nach Eingang des Angebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit welcher der Eingang bzw. Zugang der Bestellung elektronisch bestätigt wird (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kundenangebotes im rechtstechnischen Sinne dar; d.h. ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung nicht zustande.

    5. Die Annahme des Kundenangebots durch abo.express zur Herbeiführung eines Vertragsschlusses erfolgt innerhalb von spätestens fünf (5) Werktagen durch:

      Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.

      • eine ausdrückliche Auftragsbestätigung seitens abo.express in Textform (z.B. E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
      • mit Auslieferung der Ware (bei Software z.B. Download der Software und Bereitstellung des Lizenzschlüssels für Software) und/oder Bereitstellung der bestellten Dienstleistung,
      • durch Versand einer Zahlungsaufforderung / Rechnung durch abo.express nach Eingang der Kundenbestellung.
    6. Bestellt ein Kunde Waren und/oder Leistungen in einer mehr als handelsüblichen Menge, behält sich abo.express vor, ein entsprechendes Vertragsangebot des Kunden nicht anzunehmen.

  4. VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG, VERTRAGSSPRACHEN, VERHALTENSKODIZES

    1. Die für online getätigte Bestellungen maßgeblichen AGB, die einschlägigen Sonderbedingungen Software bzw. Sonderbedingungen Hardware und sonstigen Vertragstexte werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung zur Verfügung gestellt.

      Der Vertragstext wird nach Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung durch den Kunden dem Kunden zudem in Textform im Rahmen der Eingangsbestätigung (siehe Ziffer 3.4) bereitgestellt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes erfolgt – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung - nicht.

      Die Bestelldaten werden im Nutzerkonto auf unserer Webseite archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten abgerufen werden.

    2. Für den Vertragsschluss steht (derzeit) ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

    3. Soweit sich abo.express bestimmten Verhaltenskodizes unterworfen hat oder unterwerfen sollte, können diese im Onlineshop unter dem Link „Verhaltenskodizes“ abgerufen werden.

  5. ALLGEMEINE LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

    1. Lieferfristen / Leistungsbereitstellung

      Für Leistungen, die keine Dienstleistung sind, beträgt die Lieferfrist ca. fünf (5) Werktage ab Zahlungseingang, soweit nachfolgend unter Berücksichtigung der gewählten Zahlungsart (Ziffer 8.4) nichts Abweichendes gilt und/oder vereinbart wurde.

      Dienstleistungen werden - vorbehaltlich einer fristgemäßen Zahlung - mit Vertragsschluss bereitgestellt.

    2. Vorbehalt der Selbstbelieferung

      Sämtliche Lieferungen und/oder Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollten bestellte Lieferungen und/oder Leistungen trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Beschaffungsgeschäfts unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nicht oder vorübergehend nicht lieferbar sein und/oder zur Verfügung stehen, wird abo.express den Kunden hierüber unverzüglich nach Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung ist abo.express von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender, von abo.express nicht zu vertretender Lieferbarkeit / Verfügbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts wird abo.express den Kunden über die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich informieren.

      Auch dem Käufer steht infolge der Information durch abo.express ein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit abo.express die Nichtlieferung durch Vorlieferanten zu vertreten hat.

    3. Teillieferungen

      Soweit nach dem geschuldeten Vertrags- und/oder Leistungsinhalt Teillieferungen in Betracht kommen, sind diese zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

    4. Lieferbeschränkungen

      Es bestehen folgende Lieferbeschränkungen: Die Lieferung bzw. Bereitstellung von über den Onlineshop von abo.express bestellten Lieferungen und/oder Leistungen kann derzeit nur an Kunden erfolgen, die eine Lieferadresse in einem der folgenden Länder haben: Bundesrepublik Deutschland.

  6. WIDERRUFSRECHT

    1. Soweit der Kunde Verbraucher iSd § 13 BGB ist (siehe Ziffer 1.3), steht ihm gemäß §§ 312g, 355 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in ANLAGE 1 zu diesen AGB.

      Zur Ausübung Ihres Widerrufs können Sie das in ANLAGE 2 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

    2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

      1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,
      2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger, die die Software enthalten, entsiegelt haben.
    3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

    4. Unternehmer iSd § 14 BGB (siehe Ziffer 1.2) steht kein Widerrufsrecht zu.

  7. (SONSTIGE) SERVICE-LEISTUNGEN: VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSLAUFZEIT, PREISE, KÜNDIGUNG

    1. Soweit der Kunde (zusätzliche) Service-Leistungen im Sinne von Dauerschuldverhältnissen bei abo.express beauftragt (z.B. Beratungsleistungen), beginnt das diesbezügliche Dauerschuldverhältnis mit Vertragsschluss (siehe Ziffer 3.5) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit sich aus der jeweils geltenden Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung für die Service-Leistung nichts anderes ergibt.

    2. Soweit (zusätzliche) Service-Leistungen für den Kunden entgeltlich sind, ist dies im Onlineshop von abo.express ausdrücklich unter Angabe der jeweiligen Bruttoentgelte und des jeweils geltenden Abrechnungszeitraums (monatlich, vierteljährlich, jährlich) ausgewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fristgerecht zu zahlen; die Regelungen in nachfolgender Ziffer 8 gelten entsprechend.

    3. Soweit sich aus den jeweils geltenden Produkt- und/oder Leistungsbeschreibungen nichts anderes ergibt, gilt für Kündigungen folgendes:

      1. Unentgeltliche Service-Leistungen können jederzeit von abo.express und/oder dem Kunden gekündigt werden.
      2. Entgeltliche Service-Leistungen können von abo.express und/oder dem Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Ende des jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraums (monatlich, vierteljährlich, jährlich) gekündigt werden.

      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    4. Kündigungen können über das Nutzerkonto und den dort hinterlegten Kündigungsbutton erklärt werden; Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

    5. Die Regelungen in dieser Ziffer 7 gelten nicht für die Beschaffung von Software / Software-Lizenzen gemäß Ziffer 4.

  8. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSARTEN

    1. Vom Kunden zu zahlende Preise richten sich nach den im Online-Shop von abo.express jeweils angegeben Preisinformationen. Sämtliche Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zzgl. gegebenenfalls anfallender Liefer- und Versandkosten sowie zzgl. gegebenenfalls anfallender weiterer Kosten und/oder Preise für Nebenleistungen (z.B. Schulungen, Installationsunterstützung o.Ä.), soweit ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart und/oder in der jeweiligen Produktbeschreibung etwas anderes angegeben ist.

    2. Rechnungen und ggf. erforderliche Mahnungen werden ausschließlich per E-Mail an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde erklärt insoweit, dass es sich bei der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse um eine zulässige Empfangsvorrichtung iSd § 130 BGB handelt, an die empfangsbedürftige Willenserklärungen wirksam elektronisch zugestellt werden können.

      Rechnungen sind - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in Ziffer 8.4 - grundsätzlich sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    3. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von abo.express nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt oder zur Entscheidung reif sind oder, wenn es sich um Gegenforderungen handelt, die zu den Zahlungsansprüchen von abo.express in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    4. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsarten werden dem Kunden im Onlineshop von abo.express angezeigt. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Soweit angeboten, können folgende Zahlungsarten zur Verfügung stehen:

    5. Die Regelungen in dieser Ziffer 7 gelten nicht für die Beschaffung von Software / Software-Lizenzen gemäß Ziffer 4.

      1. Kreditkarte: Soweit eine Bezahlung per Kreditkarte angeboten wird, ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Abwicklung der Zahlungsart „Kreditkartenzahlung“ erfolgt in Zusammenarbeit mit der mit der First Cash Solution GmbH für und im Namen der Volksbank eG, beide ansässig in der Okenstraße 7, 77652 Offenburg, welche der Verkäufer zur Forderungseinziehung in seinem Namen ermächtigt. Die First Cash Solution GmbH zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Onlineshop. Der Verkäufer bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkartenzahlung“ über die First Cash Solution GmbH zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
      2. Vorkasse: Soweit eine Bezahlung per Vorkasse per Banküberweisung angeboten wird, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
      3. Rechnungskauf: Soweit eine Bezahlung per Rechnungskauf angeboten wird, wird der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Inhalte zur Verfügung und in Rechnung gestellt wurden. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. abo.express behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnungskauf“ nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird abo.express den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Onlineshop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
      4. Apple Pay: Soweit eine Bezahlung per ApplePay angeboten wird, erfolgt diese in Zusammenarbeit mit der mit der First Cash Solution GmbH für und im Namen der Volksbank eG, beide ansässig in der Okenstraße 7, 77652 Offenburg. „Apple Pay“ ist ein Zahlungssystem des US-amerikanischen Unternehmens Apple Inc. mit Sitz in Cupertino, Kalifornien. Um den Rechnungsbetrag über Apple Pay bezahlen zu können, benötigen Sie Hardware von Apple, müssen den Browser Safari nutzen, bei dem Diensteanbieter Apple registriert sein, die Funktion „Apple Pay“ aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Der Rechnungsbetrag wird abgebucht, nachdem Sie unsere Auftragsbestätigung erhalten haben. Weitere Informationen hält Apple hier abrufbar: https://support.apple.com/de-de/HT201239#safari und https://support.apple.com/de-de/HT201469
      5. Amazon Pay: Soweit eine Bezahlung per Amazon Pay angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 38 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“). Loggen Sie sich hierzu mit den Anmeldedaten Ihres Amazon- Kontos ein und wählen Sie unter den Zahlungs- und Lieferinformationen, die in Ihrem Amazon- Kundenkonto hinterlegt sind. Der Rechnungsbetrag wird von Ihrem Amazon-Konto abgebucht, nachdem Sie unsere Auftragsbestätigung erhalten haben. Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://pay.amazon.de/amazon-pay-nutzen
      6. PayPal: Soweit eine Bezahlung per PayPal angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxem-burg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt - unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
      7. SEPA-Lastschrift: Soweit eine Bezahlung per SEPA-Basis-Lastschrift oder SEPA-Firmen-Lastschrift angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart (im Folgenden: „LBBW“), unter Geltung der LBBW- Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.lbbw.de/rechts-und-kundeninformationen/uk-rechtliches/bedingungen-fuer-den-lastschrifteinzug_7vvre4sdd_m.pdf.
  9. GEWÄHRLEISTUNG

    1. Bei von abo.express zu vertretenden Mängeln der von abo.express zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen, insbesondere bei Sach- oder Rechtsmängeln, stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu. Abhängig von den vertraglich jeweils vereinbarten Lieferungen und/oder Leistungen kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

    2. Etwaige von abo.express begebene Verkäufergarantien für bestimmte Lieferungen und/oder Leistungen oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Ziffer 9.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Lieferungen und/oder Leistungen bzw. den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

  10. HAFTUNG, HÖHERE GEWALT

    Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer 10.2) ist die Haftung von abo.express beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden musste. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.

    1. abo.express haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden,

      1. die von abo.express oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
      2. die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
      3. die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 10.2) beruhen,
      4. die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
      5. für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder sonstiger zwingender Haftungsbestimmungen vorgesehen ist.
    2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

    3. Im Übrigen ist die Haftung von abo.express und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

    4. Im Falle eines von abo.express zu vertretenden Verlustes von Daten haftet abo.express nur für solche Schäden, die trotz einer regelmäßigen und angesichts der Art der Daten, des Verlustrisikos und der drohenden Folgen eines Datenverlustes angemessenen Datensicherung eingetreten wären.

    5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und/oder auf ähnliche, von abo.express nicht zu vertretenden Ereignisse, z.B. Pandemie, Katastrophenfall und/oder ggf. darauf beruhende behördliche Maßnahmen, wie Betriebsschließungen etc. zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

  11. DATENSCHUTZ

    abo.express erbringt Lieferungen und Leistungen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden datenschutz- und/oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen. Weitere Hinweise und Informationen zum Datenschutz finden Sie im Onlineshop von abo.express unter dem Link „Datenschutz“. Dort finden Sie auch Hinweise zu im Einzelfall für die wirtschaftliche Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien. Insbesondere werden solche Abfragen bei Mietverträgen über Hardware im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen Hardware durchgeführt.

  12. STREITBEILEGUNG / SCHLICHTUNG

    Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

    Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir grundsätzlich weder bereit noch verpflichtet.

  13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Ist der Kunde Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

    2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzt, die dem Regelungsgehalt der alten Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn diese AGB regelungsbedürftige Lücken aufweisen sollte.

    3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union oder ist er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Mönchengladbach. abo.express ist berechtigt, Klage auch am jeweiligen Sitz des Kunden zu erheben.

Teil B: Ergänzende Geschäftsbedingungen für Verträge über Software und Softwarelizenzen
(Stand: 24. Mai 2024)

  1. ERWERB VON SOFTWARELIZENZEN, ANNEXDIENSTLEISTUNGEN

    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz die „Sonderbedingungen“) gelten in Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von abo.express ("Geschäftsbedingungen der abo- express GmbH, Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge" - nachfolgend die „AGB“) für Verträge, die von abo.express mit einem Kunde über den Erwerb von Software-Lizenzen und/oder diesbezüglichen (Annex-)Dienstleistungen abgeschlossen werden.

    2. Die AGB gelten vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesen Sonderbedingungen stets auch für Verträge, welche in den Anwendungsbereich dieser Sonderbedingungen fallen. In den AGB definierte Begriffe gelten, soweit nicht anders angegeben, ebenfalls in diesen Sonderbedingungen.

  2. VERTRIEB, LEISTUNGSGEBIET

    1. abo.express vertreibt Software und Softwarelizenzrechte – unter Berücksichtigung der in den AGB aufgeführten Lieferbeschränkungen – ausschließlich innerhalb Europas. Leistungsinhalt ist dabei die Bereitstellung der im Online-Shop angebotenen Software zum Download sowie die Übertragung / Einräumung der zur Nutzung der Software erforderlichen Softwarelizenzen und -rechte; eine Bereitstellung / ein Versand von Software auf körperlichen Datenträgern erfolgt nicht.

    2. Leistungsgebiet sind die Länder der Europäischen Union, die weiteren Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz.

  3. UMFANG / INHALT VON SOFTWARE-LIZENZEN, NUTZUNGSRECHTEN

    1. Der Umfang / Inhalt der den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an Software / Softwarelizenzen richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sowie den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers (insb. den jeweils anwendbaren vertraglichen Nutzungsbestimmungen gemäß der jeweils geltenden EULA (End User License Agreement) oder ähnlichen Regelungen des Rechteinhabers) sowie etwaig geltenden Besonderen Bedingungen gemäß Ziff. 9.

    2. Der Kunde erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software bzw. an den Inhalten. Für die Beschaffenheit der Software bzw. Inhalte ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop von abo.express maßgeblich.

  4. UNENTGELTLICHE TESTANGEBOTE, TESTLIZENZEN, TESTZEITRÄUME

    1. Soweit eine zeitlich befristete, unentgeltliche Nutzung von Software zu Testzwecken angeboten wird (zeitlich befristete Testlizenzen), gelten – vorbehaltlich abweichender Angaben / Regelungen in der Produktbeschreibung und/oder den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers – die Regelungen dieser Ziff. 4.

    2. Im Rahmen einer Testlizenz kann die Software für den jeweils angegeben Testzeitraum unentgeltlich in der Vollversion genutzt werden. Voraussetzung ist ein Herunterladen und Installation der Software.

    3. Nach Ablauf des Testangebots / des Testzeitraums bestehen – abhängig von den jeweiligen Bedingungen für das Testangebot / die Testlizenz – für den Kunden die folgenden Optionen:

      Welche der nachfolgenden Optionen dabei für das jeweilige Testangebot / die Testlizenz gilt, ergibt sich aus der Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung.

      • Option 1: Beauftragung separater entgeltlicher Volllizenz / Anschlusslizenz nach Ende Testzeitraum

        Nach Ablauf des Testzeitraums kann die Software nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden. Es erfolgt keine automatische Überführung des Testangebots / der Testlizenz in eine entgeltliche Volllizenz / Anschlusslizenz wie in Option 2 vorgesehen.

        Das heißt, die weitere Nutzung der Software als Vollversion erfordert den Abschluss einer separaten, neuen (Lizenz-)Vereinbarung bzw. den Erwerb einer entsprechenden Volllizenz, einschließlich eines Aktivierungscodes bzw. Lizenzschlüssels für die Volllizenz (soweit anwendbar).

      • Option 2: Autom. Überführung Testangebot / Testlizenz in entgeltliche Volllizenz / Anschlusslizenz

        Soweit in der Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung für das Testangebot / die Testlizenz ausdrücklich vorgesehen, werden Testangebote / Testlizenzen mit Ende des jeweiligen Testzeitraums automatisch in eine zeitlich befristete, reguläre und kostenpflichtige Volllizenz überführt, soweit nicht das jeweilige Testangebot / die jeweilige Testlizenz zum Ende des Testzeitraums gekündigt wird.

        Die Testlizenz / das Testangebot kann insoweit noch am letzten Tag des Testzeittraums vom Kunden gekündigt werden. Die Kündigung kann über das Kundenkonto, per E-Mail support@abo.express oder über das Kontaktformular erfolgen, sowie über jeden anderen Kommunikationsweg. Zur Wahrung der Kündigungsfrist reicht es aus, dass die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist – d.h. spätestens am letzten Tag des Testzeitraums – abgesendet wird.

        abo.express wird den Kunden auf den Ablauf des jeweiligen Testzeitraums und die möglichen Folgen einer Überführung in eine kostenpflichtige Volllizenz bei nicht rechtzeitiger Kündigung, spätestens eine (1) Woche vor Ablauf des Testzeitraums hinweisen; die Information erfolgt an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung hinterlegten E-Mail-Adresse.

        Die an ein Testangebot / eine Testlizenz anschließende Volllizenz beginnt mit Ende des Testzeitraums zu laufen, soweit keine rechtzeitige Kündigung der Testlizenz (siehe oben) erfolgt; etwaig erforderliche Lizenzschlüssels und/oder Aktivierungs-Codes für die Volllizenz werden dem Kunden mit Ende des Testzeitraums zur Verfügung gestellt. Unentgeltliche Testlizenzen und Testzeiträume bleiben bei der Berechnung der Vertragslaufzeit von entgeltlichen Volllizenzen unberücksichtigt. Die Bestimmungen dieser Ziffer 4 gelten für die sich an eine Testlizenz / Testangebot anschließende Volllizenz im Übrigen entsprechend.

      Mit Absenden einer Bestellung (Ziff. 3.3 der AGB) für ein Testangebot / eine Testlizenz, auf die gemäß der Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung Option 2 Anwendung findet, erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden Bedingungen der Option 2 ausdrücklich einverstanden. Mit Blick auf die mögliche Überführung in eine entgeltliche Volllizenz / Anschlusslizenz wird insgesamt von einem zahlungspflichtigen Rechtsgeschäft ausgegangen.

  5. INSTALLATION, AKTIVIERUNG PER LIZENZSCHLÜSSEL UND/ODER AKTIVIERUNGS-CODE

    Soweit die Installation/Aktivierung der Software die Eingabe eines vom Rechteinhaber vergebenen Lizenzschlüssels und/oder Aktivierungs-Codes erfordert, ist dieser für das jeweils erworbene Softwarelizenzrecht im Lieferumfang enthalten; die vom Rechteinhaber vorgegebenen Eingabeverfahren sind zu beachten, vorbehaltlich etwaig geltender Besonderer Bedingungen gemäß Ziffer 9.

  6. GÜLTIGKEIT LIZENZSCHLÜSSEL / AKTIVIERUNGSCODES BEI ZEITLICH BEFRISTETEN SOFTWARE- LIZENZEN

    1. Zur Installation oder Aktivierung von zeitlich befristeten Softwarelizenzen bereitgestellte Lizenzschlüssel bzw. Aktivierungscodes verfallen nach Ablauf der jeweils vorgesehenen Lizenzlaufzeit (Beispiel: Bei einer Lizenzlaufzeit von zwölf (12) Monaten verfällt der Lizenzschlüssel / Aktivierungscode mit Ablauf von 12 Monaten ab Erwerb der Softwarelizenz).

    2. Ab Erhalt des Download-Links für die erworbene Software sowie des Lizenzschlüssels bzw. Aktivierungscodes (soweit erforderlich), trägt der Kunde das Risiko der rechtzeitigen Installation / Aktivierung der Software während der Lizenzlaufzeit.

    3. Die Dauer einer vom Kunden zu vertretenen, verspäteten Installation / Aktivierung der Software wird auf die Lizenzlaufzeit angerechnet. Beispiel: Aktiviert der Kunde bei einer 12-Monatslizenz die Software erst drei (3) Monate nach deren Erwerb, beträgt die Restlaufzeit (Rest-Nutzungsmöglichkeit) nur noch neun (9) Monate.

    4. Eine Rückzahlung von etwaigen Lizenzentgelten im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Nichtinstallation, verspätete Installation und/oder verspätete Aktivierung von Software ist ausgeschlossen.

  7. AUTOMATISCHE VERTRAGSVERLÄNGERUNG BEI ZEITLICH BEFRISTETEN SOFTWARE-LIZENZEN

    1. Bei zeitlich befristeten Software-Lizenzen erfolgt – vorbehaltlich abweichender Angaben / Regelungen in der Produktbeschreibung von abo.express und/oder den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers - eine automatische Verlängerung bzw. eine automatische Erneuerung der Software- Lizenz wie nachstehend geregelt.

    2. Nach Ablauf der jeweils geltenden anfänglichen Laufzeit der Software-Lizenz erfolgt automatisch jeweils eine Verlängerung bzw. Erneuerung der Software-Lizenz um die Dauer der anfänglichen, regulären Lizenzlaufzeit, soweit keine der Parteien die Software-Lizenz unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kündigungsfristen kündigt, vorbehaltlich der Geltung besonderer Bedingungen oder Kooperationsangebote (siehe nachfolgend auch Ziff. 9).

      Die anfängliche Lizenzlaufzeit ergibt sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung von abo.express für die jeweilige Software / Software-Lizenz. Unentgeltliche Testlizenzen und Testzeiträume (siehe Ziff. 4) bleiben bei der Berechnung der Vertragslaufzeit von entgeltlichen Volllizenzen unberücksichtigt.

      Für entgeltliche Volllizenzen gelten folgende Kündigungsfristen:

      • In den ersten zwei Vertragsjahren können die Parteien die Software-Lizenz nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Lizenzlaufzeit kündigen.
      • Ab dem zweiten Vertragsjahr können die Parteien die Software-Lizenz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
      Beispiel (anhand 12-Monatslizenz):
      Erwerb 12 Monatslizenz für Software am 01.01.2023
      Download + Aktivierung Software: 01.01.2023
      Ablauf der anfänglichen Lizenzlaufzeit: 31.12.2023 („anfängliche Lizenzlaufzeit“)
      Automat. Verlängerung (12 Monate) 01.01.2024 bis 31.12.2024 („1. Verlängerungszeitraum“) (soweit bis zum 30.11.2023 keine Kündigung der Software-Lizenz durch den Kunden erfolgte)
      Weitere automatische Verlängerungen: jeweils um 12 Monate ab Ablauf des Verlängerungszeitraums, soweit die Software-Lizenz nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wurde.
      1. Sollten sich im Fall der Kündigung in Bezug auf bereits im Voraus entrichtete Entgelte ein Guthaben des Kunden ergeben, wird dieses an den Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen ausgezahlt. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Kunden sind nicht vor Ablauf der Rückzahlungsfrist von 10 Werktagen zur Zahlung fällig.

      2. Für die (automatische) Verlängerung bzw. Erneuerung einer Software-Lizenz gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung / Erneuerung jeweils gültigen Preise gemäß den im Online-Shop von abo.express jeweils angegeben Preisinformationen (siehe auch Ziff. 8 der AGB).

  8. KÜNDIGUNGEN, KÜNDIGUNGSEMPFÄNGER

    1. Kündigungen in Bezug auf über abo.express erworbene zeitlich befristete Software-Lizenzen können nur gegenüber abo.express erklärt werden, nicht gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber und/oder Lizenzgeber. abo.express handelt insoweit – soweit rechtlich erforderlich - als Erklärungsempfänger für den jeweiligen Rechteinhaber bzw. gleichzeitig als Erklärungsbote des jeweiligen Kunden.

    2. abo.express sichert zu, von den jeweiligen Rechteinhabern entsprechend zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen bevollmächtigt zu sein. Gleichzeitig ist abo.express auch von dem jeweiligen Rechteinhaber und/oder Lizenzgeber bevollmächtigt, Kündigungen gegenüber Kunden auszusprechen.

    3. Kündigungen können über das Nutzerkonto und den dort hinterlegten Kündigungsbutton erklärt werden; Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

  9. BESONDERE BEDINGUNGEN / (KOOPERATIONS-)ANGEBOTE BEI SOFTWARE / SOFTWARE-LIZENZEN

    In Kooperation mit Rechteinhabern bietet abo.express Kunden teilweise besondere Bedingungen / Kooperationsangebote in Bezug auf die über abo.express vertriebenen Software / Software-Lizenzen an. Auf derartige besondere Bedingungen / (Kooperations-)Angebote weist abo.express im Rahmen der Produkt- und oder Leistungsbeschreibung ausdrücklich hin; Ziff. 1.5 der AGB gilt entsprechend.

Teil C: Ergänzende Geschäftsbedingungen für Verträge über die Miete von Hardware
(Stand: 24. Mai 2024)

  1. MIETE VON HARDWARE

    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch die „Sonderbedingungen“) gelten in Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von abo.express ("Geschäftsbedingungen der abo- express GmbH, Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge" - nachfolgend die „AGB“) für Verträge, die zwischen abo.express und einem Kunden über die Miete von Notebooks, Tablets, Smartphones und anderen elektronischen Endnutzergeräten (nachfolgend zusammenfassend die „Hardware“) und/oder diesbezüglichen (Annex-)Dienstleistungen abgeschlossen werden.

    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesen Sonderbedingungen stets auch für Verträge, welche in den Anwendungsbereich dieser Sonderbedingungen fallen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierte Begriffe gelten, soweit nicht anders angegeben, ebenfalls in diesen Sonderbedingungen.

  2. VERTRIEB, LEISTUNGSGEBIET

    1. Durch einen Vertrag über die Miete von Hardware wird die Anmietung von neuen und gebrauchten Gegenständen (nachfolgend jeweils der „Mietgegenstand“) zur Gebrauchsüberlassung auf Zeit vereinbart (nachfolgend der „Mietvertrag“). Ziel des Mietvertrages ist dabei jeweils, dass der Kunde den Mietgegenstand gegen Zahlung der vereinbarten monatlich zu entrichtenden Miete (nachfolgend die „Miete“) zur Nutzung erhält.

    2. Leistungsgebiet sind die Länder der Europäischen Union, die weiteren Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz.

  3. BEGINN UND LAUFZEIT DES MIETVERTRAGES, MINDESTLAUFZEIT

    1. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt mit der Zustellung des Mietgegenstandes an den Kunden. Zustellung im Sinne dieser Regelung ist dabei die Auslieferung des Mietgegenstandes durch abo.express oder einen beauftragten Dritten (z.B. Transportdienstleister) an den Kunden.

    2. Die Laufzeit des Mietvertrages kann vom Kunden im Rahmen des von uns insbesondere in unserem Onlineshop dargestellten Angebots ausgewählt werden. Soweit keine ausdrückliche Regelung der Vertragslaufzeit erfolgt ist, läuft der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Der Mietvertrag kann unter Geltung einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen werden (nachfolgend die „Mindestlaufzeit“). Auf die Vertragsverlängerung gem. Ziff. 7.4. (Fortsetzung des Gebrauchs nach Beendigung des Vertrages) wird ausdrücklich hingewiesen.

  4. MIETE

    1. Der Kunde schuldet für die Bereitstellung des Mietgegenstandes zur Nutzung die vereinbarte Miete, die aus der Angebotsdarstellung ersichtlich ist. Vorbehaltlich einer Verlängerung ergibt sich der Gesamtmietpreis aus der Miete multipliziert mit der Anzahl der Vertragsmonate im Rahmen der Mindestlaufzeit.

    2. Die Miete ist vom Kunden jeweils im Voraus zu entrichten. Auf eine tatsächliche Nutzung des Mietgegenstand durch den Kunden kommt es nicht an. Etwaig gezahlte Mieten werden bei unterlassener Nutzung des Mietgegenstands nicht erstattet oder sonst angerechnet. Das gilt auch, wenn der Kunde den Mietgegenstand vor Beendigung des Mietvertrages an abo.express zurückschickt.

    3. Die erste Miete ist mit Zustandekommen des Mietvertrages gem. Ziff. 3 der AGB, d.h. regelmäßig vor Beginn der Laufzeit im Zeitpunkt der Zustellung der Mietsache an den Kunden fällig. Alle weiteren Mieten sind jeweils monatlich zum Tag der Zustellung des Mietgegenstandes fällig. Bei Zustandekommen des Vertrages am 1. Mai und Zustellung des Mietgegenstandes am 5. Mai ist die erste Miete dementsprechend am 1. Mai fällig, die zweite und weitere drauf folgende Mieten jeweils am 5. eines jeden Monats während der Vertragslaufzeit.

    4. abo.express ist berechtigt, die Miete für den Zeitraum nach Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit anzupassen. Dazu wird abo.express den Kunden spätestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der beabsichtigen Anpassung über die neuen von abo.express vorgeschlagenen Vertragskonditionen informieren. Der Kunde kann sein Einverständnis mit der Anpassung über sein Nutzerkonto erklären.

  5. VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN WÄHREND DER MIETZEIT, SCHÄDEN

    1. Der Kunde erhält den Mietgegenstand lediglich zur Nutzung in einen bestimmten Zeitraum; die Veränderung des Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Unter Änderungen des Mitgegenstandes fallen nicht (i) eine Mangelbeseitigung entsprechend §536a Abs.2 BGB oder (ii) die Abnutzung des Mietgegenstandes durch vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 538 BGB. Dem Kunden steht kein Aufwendungsersatz für von ihm vorgenommene Änderungen nach § 539 Abs. 1 BGB zu.

    2. Für den Fall, dass der Kunde Änderungen an dem Mietgegenstand vornimmt, ist abo.express berechtigt, den Mietgegenstand bei Beendigung des Mietvertrages auf Kosten des Kunden wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dies gilt nicht, wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre; etwaige Schadensersatzansprüche von abo.express gegen den Kunden bleiben Fall unberührt.

    3. Die Nutzung des Mietgegenstandes hat stets gebrauchsüblich und sorgfältig zu erfolgen, zu erwartende Beschädigungen sind jedenfalls zu minimieren. Bei einer Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigung des Mietgegenstandes während der Dauer des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet, abo.express unverzüglich über den Vorgang, welcher zur Beschädigung des Mietgegenstandes geführt hat, sowie die eingetretenen Schäden zu informieren (nachfolgend die „Schadensmeldung“). Die Schadensmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. In der Schadensmeldung sind die Einzelheiten des Vorgangs, der zur Beschädigung geführt hat, sowie die entstandenen Schäden detailliert zu beschreiben.

    4. Die Pflicht zur unverzüglichen Schadensmeldung besteht auch im Hinblick auf Schäden, die bei der Zusendung des Mietgegenstandes zu Beginn des Mietvertrags entstanden sind.

    5. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes und sonstigen Verletzungen von Pflichten aus dem Mietvertrag haftet der Kunde abo.express gegenüber, vorbehaltlich abweichender Regelungen in den AGB oder diesen ergänzenden Sonderbedingungen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

  6. HAFTUNGSREDUZIERUNG

    1. Für den Fall, dass der mit dem Kunden abgeschlossene Mietvertrag den Baustein Haftungsreduzierung enthält, haftet der Kunde lediglich im nach Maßgabe dieser Ziff. 6 begrenzten Umfang für Schäden an dem Mietgegenstand. Der Kunde haftet, vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziff.6, insbesondere der nachstehenden Ziff. 6.5 (Selbstbehalt), nicht für unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung des Mietgegenstandes (Sachschäden) durch

      • Stoßschäden;
      • Bodenstürze; Bruchschäden;
      • Flüssigkeitsschäden;

      Die Haftungsreduzierung nach Maßgabe dieser Ziff. 6 erstreckt sich ggf. auf Akkus von Smartphones, Tablets und Notebooks, die vom Hersteller mitgeliefert werden oder fest verbaut sind. Im Fall von Zerstörung oder Beschädigung des Mietgegenstandes greift die Reduzierung der Haftung des Kunden nur, wenn der Mietgegenstand abo.express bzw. einem von diesem nach diesen Sonderbedingungen benannten Dritten vorgelegt wird.

    2. Die Haftungsreduzierung gilt, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht für

      1. Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen;

      2. unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden;

      3. Leistungen, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden;

      4. Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Mietgegenstandes nicht beeinträchtigen, erbracht werden;

      5. Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Hersteller autorisierter Dritte, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Mietgegenstandes;

      6. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;

      7. vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder ggf. anderen berechtigten Nutzers des Mietgegenstandes;

      8. Vergessen, Verlieren und andere Arten von Abhandenkommen des Mietgegenstandes;

      9. Serienfehler/-schäden und Produktrückrufe seitens des Herstellers des Mietgegenstandes.

    3. Die Haftungsreduzierung hat keine Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit des Kunden für (i) Schäden, die den technischen Gebrauch des Mietgegenstandes nicht beeinträchtigen (insbesondere Kratz-, Schramm- oder Scheuerschäden), (ii) Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes, (iii) Schäden an Zubehörteilen (z.B. Netzteile, Headsets, Mäuse, Tastaturen), (iv) ein Abhandenkommen des Mietgegenstandes solange sich dieser in seinem Besitz befindet, einschließlich im Fall von Diebstahl oder Raub. In diesen Fällen bleibt es bei der Haftung des Kunden gemäß Ziff. 5.

    4. Liegt ein Schaden vor, für den der Kunde nach dieser Ziff. 6 nicht haftet (jeweils ein „Schadensfall“), veranlasst abo.express eine Reparatur des Mietgegenstandes. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, wird ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte zur Verfügung gestellt. abo.express kann die Abwicklung von Schadensfällen auch an geeignete Dritte übertragen.

    5. In jedem Schadensfall trägt der Kunde einen Selbstbehalt. Der jeweils gültige Selbstbehalt ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsdarstellung und wird in der Bestellung kommuniziert (jeweils der „Selbstbehalt“).

      Lässt der Kunde den Mietgegenstand im Schadensfall nicht bei einem von abo.express oder von dieser beauftragten Dritten reparieren, erhöht sich der Selbstbehalt des Kunden um pauschal EUR 50,00. Sinkt der Zeitwert des Mietgegenstandes, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, etwa aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs im Sinne des § 538 BGB, unter den jeweils einschlägigen Selbstbehalt ab, entspricht der Selbstbehalt dem Zeitwert des Mietgegenstandes; der Zeitwert des Mietgegenstandes wird von abo.express nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung eines angemessenen Marktpreises des Mietgegenstandes festgelegt.

    6. Soweit der Mietgegenstand dem Kunden wegen Abwesenheit aufgrund einer Reparatur in Folge eines Schadensfalls nicht zur Verfügung steht (jeweils ein „Nichtnutzungstag“), wird die auf den entsprechenden Zeitraum entfallende Miete anteilig erstattet. Zur Vereinfachung gilt bei der Berechnung des Erstattungsbetrages ein Monat von 30 Tagen. Die Erstattung errechnet sich wie folgt:

      (Mietzahlung/30 Tage)*Anzahl Nichtnutzungstage = Erstattungsbetrag

    7. Der Kunde ist verpflichtet

      1. den Eintritt eines Schadensfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder in Textform bei der abo.express anzuzeigen;

      2. nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisung von abo.express oder ihrer Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen;

      3. abo.express und deren Beauftragte bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ihnen ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, sowie alle Umstände, die auf den Schadensfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen;

      4. Schäden an einem Mietgegenstand durch Vandalismus oder durch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte unverzüglich – unter detaillierter Angabe der zerstörten oder beschädigten Gegenstände – bei der nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und abo.express oder deren Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden.

      5. Der Kunde ist nach Aufforderung durch abo.express oder von dieser beauftragten Dritten verpflichtet, den Selbstbehalt zu überweisen.

    8. Verletzt der Kunde eine ihm nach der voranstehenden Ziff. 6.7 obliegende Pflicht (nachfolgend jeweils eine „Mitwirkungspflicht“) vorsätzlich, so entfällt die Haftungsreduzierung nach dieser Ziff.6 vollständig. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Mitwirkungspflichten reduziert sich die Haftung des Kunden in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens des Kunden entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit muss dabei der Kunde beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Verletzung einer Mitwirkungspflicht gilt die Haftungsreduzierung, soweit der Kunde nachweist, dass die Verletzung der Mitwirkungspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalles ursächlich war.

    9. Verletzt der Kunde eine nach Eintritt eines Schadensfalles bestehende Mitwirkungspflicht, ist der Kunde nur dann vollständig von der Haftung befreit, wenn der Kunde durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Folge hingewiesen wurde.

    10. Die Haftungsreduzierung nach dieser Ziff. 6 greift nicht, soweit für einen Schadensfall am Mitgegenstand Deckung aus einem Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Dies gilt auch dann, wenn in der Versicherung eine nachrangige Haftung vereinbart ist.

    11. Die Haftungsreduzierung nach dieser Ziff. 6 entfällt, wenn der Kunde im Rahmen seines Mietvertrages einen Schadensfall geltend gemacht hat und der entstandene Schaden im Wege einer Reparatur oder durch Lieferung eines Ersatzgerätes beseitigt worden ist, oder die Reparatur abgelehnt worden ist. Der Kunde haftet sodann entsprechend Ziff. 5 dieser Sonderbedingungen.

  7. KÜNDIGUNG

    1. Der Kunde und abo.express haben das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, ist eine Kündigung nach dieser Regelung frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich.

    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

    3. Ein wichtiger Grund, welcher abo.express zur Kündigung im Sinne der voranstehenden Ziff. 7.2 berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

      1. der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termines erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht, in beiden Fällen ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Kunde die Mietforderungen vorher begleicht;

      2. der Kunde die Miete wiederholt unpünktlich zahlt, obwohl er bereits wegen wiederholter verspäteter Zahlung gemahnt worden ist;

      3. der Kunde den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt;

      4. der Kunde die Rechte von abo.express dadurch verletzt, dass er den Mietgegenstand durch Außer-Acht-Lassen der ihm obliegenden Sorgfalt oder unsachgemäßen Gebrauch erheblich gefährdet;

      5. der Kunde verstorben ist; oder

      6. die Fortsetzung eines Mietvertrages im Sinne der nachstehenden Ziff. 7.5 abo.express nicht zumutbar ist.

    4. Für den Fall, dass zwischen abo.express und dem Kunden mehr als ein Mietvertrag besteht und abo.express zur Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann abo.express auch die übrigen Mietverträge mit dem betreffenden Kunden außerordentlich und fristlos kündigen, wenn abo.express unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung auch der übrigen Mietverträge bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der einschlägigen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

    5. Die Fortsetzung eines Mietvertrages ist für abo.express insbesondere nicht zumutbar, wenn der Kunde

      1. einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt,

      2. einen am Mietgegenstand entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt,

      3. abo.express vorsätzlich Schaden zufügt, oder einen Mietgegenstand bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

    6. Die Kündigung des Mietvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB); kundenseitig können sie über das Nutzerkonto und den dort hinterlegten Kündigungsbutton erklärt werden.

  8. ENDE DES MIETVERTRAGES, RÜCKGABE DES MIETGEGENSTANDES

    1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichem Zubehör, welches zur Nutzung mit dem Mietgegenstand überlassen wurde, unverzüglich nach Beendigung des Mietvertrages an abo.express zurückzugeben. Die Rückgabe hat im Wege des Versandes unter Verwendung des von abo.express zur Verfügung gestellte Retourenlabels zu erfolgen.

    2. Der Mietgegenstand ist in dem Zustand zurückzugeben, in welchem der Kunde ihn erhalten hat, Gebrauchsspuren, die im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Mietgegenstandes entstanden sind, bleiben dabei außer Acht. Ein etwaiger Passwortschutz und/oder eine Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account sowie ähnliche und andere Sperren, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließen oder beeinträchtigen, sind vom Kunden vor Rückgabe des Mietgegenstands zu entfernen.

    3. Eine Sicherung der auf dem Mietgegenstand bei Rückgabe etwaig vorhandenen Daten erfolgt durch abo.express nicht, bei der Rückgabe etwaig vorhandene Daten werden gelöscht. Für die Sicherung der Daten ist allein der Kunde verantwortlich.

    4. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstandes über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus fort, so verlängert sich der Mietvertrag jeweils um einen weiteren Monat, soweit abo.express einer solchen Verlängerung nicht widerspricht. § 545 BGB findet keine Anwendung.

    5. Für den Fall, dass die Rücksendung des Mietgegenstandes Zubehör, welches zur Nutzung mit dem Mietgegenstand überlassen wurde, nicht enthält, ist der Kunde verpflichtet, auf entsprechende Aufforderungen von abo.express die fehlenden Gegenstände innerhalb einer Woche ab Aufforderung an abo.express zurückzusenden. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, abo.express den Marktwert des betreffenden Zubehörs zu ersetzen. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche von abo.express bleiben unberührt.

    6. Gibt der Kunde den Mietgegenstand pflichtwidrig nicht innerhalb von drei Wochen nach endgültiger Beendigung des Vertrages, etwa in dem Fall, dass abo.express einer Verlängerung des Mietvertrages nach Ziff. 8.4 widersprochen hat, zurück, ist abo.express berechtigt, dem Kunden den aktuellen Marktwert des Mietgegenstandes in Rechnung zu stellen. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche von abo.express werden dadurch nicht berührt.

    7. Nach Wahl von abo.express kann im Falle der Ziff. 8.6 anstelle des Marktwerts auch eine Pauschale abgerechnet werden (diese Pauschale der „Angenommene Restwert"). Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass abo.express kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der Angenommene Restwert entstanden ist.

    8. Der Angenommene Restwert (AR) berechnet sich wie folgt AR = (UVP/AND)*(AND-TND); wobei UVP der Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers entspricht, AND (Angenommene Nutzungsdauer) stets einem Zeitraum von 48 Monaten entspricht und TND (Tatsächliche Nutzungsdauer) dem Zeitraum in Monaten entspricht, in welchem der Mietgegenstand dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung stand.